Geschäftsordnung FriXfonds

– Entwurf vom März 2018 –

0. Präambel

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zählt zu einem der dynamischsten, buntesten und lebendigsten Kulturstandorte. Seine Attraktivität ist für ganz unterschiedliche Interessent*innen und Interessengruppen in den letzten Jahren stark gestiegen. Diese zunehmende Attraktivität verursacht neben vielen positiven Aspekten und einer großen Vielfalt aber auch eine zunehmenden Konkurrenz um Raum und Verwirklichungsmöglichkeiten sowie weitere Schwierigkeiten.

Begriffe wie Eventisierung, Gentrifizierung, Touristifikation sind in den letzten Jahren stetig präsent und bezeichnen eine zunehmende Belastung durch intensive Bautätigkeit, hohe Touristenzahlen und hohe Dichte an kommerziellem Gewerbe. Neben einer bunten und vielschichtigen Kulturlandschaft und einem sehr lebenswerten Umfeld resultieren für den Bezirk und seine Bewohner aus diesen Entwicklungen auch unangenehme Begleiterscheinungen wie etwa Lautstärkebelastungen, steigende Mieten und Gewerbemonotonie und vieles andere mehr.

Neben den üblichen Handwerkszeugen aus Politik und Gesellschaft, kommen auch aus

künstlerischen, erfinderischen, soziokulturellen, handwerklichen oder gestalterischen Bereichen

unkonventionelle Ideen, diesen Problemen zu begegnen und sich mit Ihnen auseinanderzusetzen.

Gerade ungewöhnliche Ideen sind bislang aber oft schwierig zu realisieren, da sie oft durch alle Raster etablierter Kulturförderung fallen.

Der FriXFonds soll dazu dienen, die Umsetzung solcher Ideen zu ermöglichen und anzuregen. Die zentrale Idee des Fonds ist, dass diejenigen, die an den geschilderten Entwicklungen im Kiez verdienen, auch mögliche Lösungsansätze, Auseinandersetzungen und Beteiligungen mit finanzieren. Unternehmen und Personen aus unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft sollen Mittel zur Verfügung stellen, aus denen ein dauerhafter, finanziell solide ausgestatteter und vor allem unabhängiger Projektfonds gebildet werden kann.

Ziel der Förderung sind künstlerische und kreative Projekte und Beteiligungsprogramme, die sich mit den oben geschilderten Phänomenen auseinandersetzen und sich temporär oder dauerhaft im Bezirk präsentieren oder vor Ort aktiv sind.

Der Bezirk wird dabei bewusst als großes Labor betrachtet, in dem solchen Prozessen der städtischenVeränderung auf unterschiedlichste Weise mit Ideen von lokalen und internationalen Künstler*innen, Projekten und Initiativen begegnet werden kann. Er bietet strukturelle und kreative Voraussetzungen solche experimentellen Projekte zu entwickeln, umzusetzen und vor allem auch in der täglichen Erprobung zu testen. Es sollen mit dem Fonds bewusst neue Wege der künstlerischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung erprobt und ermöglicht werden.

Neben den konkreten Ergebnissen der Experimente und Versuchsanordnungen, soll es vor allem Ziel des Fonds sein, eine basis- und kunstorientierte Kreativität im Kiez zu halten, entgegen einer

zunehmenden Kommerzialisierung und entgegen dem Prinzip „höher, schneller, weiter …“.

 

 

1. Der FriXfonds

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg initiiert gemeinsam mit der Zivilgesellschaft einen Fonds für künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum, genannt FriXfonds. Der FriXfonds wird bestückt durch für diesen Zweck gebundene Zuwendungen von Wirtschaft, Gewerbetreibenden, Investor*innen und Zivilgesellschaft. Mit den so zur Verfügung stehenden Mitteln sollen über eine unabhängige Jury künstlerische Interventionen und Projekte ermöglicht werden, die v.a. im öffentlichen Raum stattfinden oder sich mit diesem selbst auseinandersetzen. Die Betreuung des FriXfonds wird einem eigens zu diesem Zweck gegründeten AktivitätenNetzwerk für den öffentlichen Raum übertragen (ANfoeR).

 

2. Gegenstand der Förderung

Der FriXfonds fördert künstlerische Projekte und künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum. Die öffentliche Auseinandersetzung mit einem der folgenden oder einem verwandten Thema ist Voraussetzung für eine Förderung:

  • Verfügbarkeit, Verständnis, Produktion, Aneignung, Nutzung, Aushandlung, … von Öffentlichem Raum
  • Spannungsfelder aktueller Stadtentwicklung, Beispielsweise: Touristifizierung, Kommerzialisierung, Gentrifizierung, Eventisierung, …
  • Sichtbarmachung von verdeckten, marginalisierten und ausgegrenzten Themen der Stadtgesellschaft
  • Auswirkungen, Wahrnehmungen und Interpretationen von Veränderungen im städtischen Lebensumfeld.

Die Auseinandersetzung muss in künstlerischer Form geschehen oder durch das künstlerische Werk angestoßen werden. Berücksichtigt werden können Konzepte und Projekte aus allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Werke frei zugänglich sind und ihre Umsetzung oder Präsentation im öffentlichen Raum stattfindet. Im Falle der Vorgabe eine Schwerpunktthemas für die Vergaberunde sollten die Werke auf dieses Bezug nehmen.

Die Projekte sollen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erarbeitet und dort präsentiert werden.

Ausgeschlossen sind kommerziell realisierbare Vorhaben.

 

3. Personenkreis/Zielgruppen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, also sowohl Vereine, Projektgruppen, Initiativen, Zusammenschlüsse als auch Einzelpersonen.

 

4. Zuwendungsvoraussetzung

Das geförderte Projekt muß im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg realisiert werden.

 

5. Art und Umfang der Förderung

Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die dem Zwecke des FriXfonds entsprechen. Der FriXfonds fördert die Vorhaben mittels finanzieller Zuwendung. Es können bis zu 100% der Kosten eines Vorhabens beantragt werden. Es werden Honorar- sowie Sachkosten gefördert. Eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.

Der Umfang der Förderung ist von der eingezahlten Summe der Geldgeber*innen abhängig. Im Regelfall sollte jährlich eine Ausschüttung in einem reglementierten Antragsverfahren erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördersumme ist ausschließlich der Jury vorbehalten.

 

5.1. Mikorofonds

10% der für ein Jahr zur Verfügung stehenden Fördersumme werden in einem Mikro-Fonds für kleinere künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum bereit gehalten, damit mit solchen zeitnah auf aktuelle Entwicklungen oder Ereignisse Bezug genommen werden kann. Diese Mittel können jederzeit beantragt werden. Die maximale Fördersumme einzelner Vorhaben beträgt hier 1000€. Hierbei obliegt es der Jury, ein Verfahren zur Ermittlung ihres Votums zu bestimmen.

 

6. Verfahren und Gremien

Der FriXfonds wird vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, vertreten durch den Fachbereich Kultur und Geschichte in Kooperation mit der Zivilgesellschaft, vertreten durch das AktivitätenNetzwerk für öffentlichen Raum (ANföR e.V.), ausgeschrieben.

Der Fachbereich Kultur und Geschichte des Kulturamts Friedrichshain-Kreuzberg sorgt für prüft die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der Mittel des FriXfonds gemäß der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung von Berlin (LHO).

Das AktivitätenNetzwerk für den öffentlichen Raum (ANföR e.V.) übernimmt die Vorbereitung der Ausschreibung, die operativen Vergabe und zudem kuratorische Aufgaben, indem es die geförderten Projekte bei der Umsetzung ihrer Werke im öffentlichen Raum unterstützt und durch die Organisation eines offenen Fondstreffen jährlich inhaltliche Schwerpunkte vorgibt.

Eine unabhängige Jury entscheidet über die Mittelvergabe.

 

6.1. Jury

Die Jury besteht aus insgesamt 8 Mitgliedern, die für zwei Jahre berufen werden, davon 7 stimmberechtigten Mitgliedern und einer nichtstimmberechtigten Juryvorsitzende*n, die die Sitzungen vorbereitet, koordiniert und moderiert. Des Weiteren werden mindestens 2 und höchstens 7 Stellvertreter*innen für die ordentlichen Jurymitglieder benannt, die im Falle des Ausscheidens oder der Verhinderung von Jurymitgliedern deren Vertretung übernehmen oder nachrücken können.

Der/die nichtstimmberechtigte Juryvorsitzende* wird vom AktivitätenNetzwerk für den öffentlichen Raum (ANföeR) benannt.

Die Kandidat*innen für die sieben Jurymitglieder werden durch öffentliche Ausschreibung ermittelt. Diese wird vom AktivitätenNetzwerk für den öffentlichen Raum (ANföR e.V.) vorbereitet und durchgeführt. Die öffentliche Ausschreibung muß spätestens vier Wochen vor der Entscheidung über die Benennung der Jurymitglieder erfolgen.

Die Mitglieder der Jury sollen mit der kulturellen Identität des Bezirks vertraut sein, sich mit stadtentwicklungspolitischen Thematiken beschäftigen und/oder selbst künstlerisch tätig sein oder sich mit künstlerischen Ausdrucksformen auseinandersetzen oder gesetzt haben. Mindestens vier Mitglieder der Jury sollen ihren Wohn-, Arbeits- oder Engagementschwerpunkt im Bezirk haben. Mindestens vier Mitglieder sollen selbst künstlerisch und/oder stadtentwicklungspolitisch tätig sein.

Ausgeschlossen von der Wahl und Benennung als stimmberechtigtes Mitglied der Jury oder als deren Stellvertreter*innen sind Mitglieder des AktivitätenNetzwerk für den öffentlichen Raum (ANföR e.V.) und Einzelpersonen oder Mitarbeiter*innen von Unternehmen, die in den FriXfonds einzahlen oder eingezahlt haben. In der Zusammensetzung wird ein ausgewogenes Verhältnis aller Geschlechter angestrebt.

Nach Abschluss des Ausschreibungs- und Bewerbungszeitraums prüft der Fachbereich Kultur und Geschichte des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg in Kooperation mit dem AktivitätenNetzwerk für den öffentlichen Raum (ANföR e.V.), ob die einzelnen Bewerber*innen den oben genannten Kriterien entsprechen und erstellt anschließend aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste für die Jury, die durch den Beirat bestätigt werden muss.

Im Falle, dass sich ein Jurymitglied als Einzelperson oder Teilnehmende in einem Projekt um eine Förderung des FriXfonds in der aktuellen Vergaberunde bewerben möchte, muss dies sofort angezeigt werden. Das betreffende Mitglied scheidet aus der Jury aus und wird durch eine der Stellvertreter*innen ersetzt, deren Profil dem ausscheidenden Jurymitglied am weitesten entspricht.

Die Mitgliedschaft in der Jury ist ehrenamtlich.

Die Jury tritt spätestens vier Wochen nach Ende der Einsendefrist zur Vergabesitzung zusammen.

Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 ihrer Mitglieder anwesend sind. Die Jury entscheidet über diejenigen Anträge, welche die formalen Kriterien der Ausschreibung und des Fonds erfüllen und wählt aus dieser Liste die zu förderndern Projekte aus.

Die Jury vergibt im Rahmen der für die Ausschreibung zur Verfügung stehenden Mittel die Fördergelder. Sie bestimmt unabhängig, ob und in welcher Höhe Projekte gefördert werden sollen.

Angestrebt wird, dass die Jury einstimmig entscheidet. Wird Einstimmigkeit nicht erzielt, gilt ein Antrag mit 2/3 der Stimmen als angenommen.

Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich.

 

6.2. Offenes Fondstreffen

Auf einer öffentlichen Veranstaltung stellt ANföR vor jeder Ausschreibung den FriXfonds und die aktuell zur Verfügung stehenden Mittel vor und ermöglich eine öffentliche Diskussion über einen möglichen Förderschwerpunkt für die aktuell anstehende Vergaberunde.

 

6.3. Vergabeverfahren

Die Vergabe der Projektmittel aus dem Frixfonds wird öffentlich ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Wochen.

 

6.3.1. Antragstellung

Für die Antragstellung ist ein Antragsformular zu verwenden.

6.3.2. Mittelabrechnung und Verwendungsnachweis

Die Mittel sind nach Vorgaben und Maßgaben der LHO auszugeben und die Verwendung entsprechend nachzuweisen. Diese wird dem Fachbereich Kultur und Geschichte des Bezirksamts Friedrichshain Kreuzberg vorgelegt und von diesem geprüft.

 

6.3.3. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Geldgeber und geförderte Projekte werden veröffentlicht.