Der ‚Feuerwehr-Topf‘ für künstlerische Interventionen mit aktuellem, stadtpolitischen Bezug

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+++Finale Phase für den ‚Feuerwehr-Topf‘+++ 

Hinweis: Vielen Dank für die bisher eingegangenen Projekteinreichungen! Wir sind wieder mal total froh über die Diversität der spannenden Ideen künstlerischer Auseinandersetzungen im öffentlichen Raum. Aktuell sind noch 3.000 Euro zu vergeben (3 Projekte) – die „finale Phase“ des Fonds startet. Deshalb gilt jetzt folgendes: Alle bis zum 31.10. eingereichten Projekte werden gesammelt und gebündelt der Jury zur Auswahl übergeben. Der finale Auswahlprozess findet am 08.11. statt! Projekte, die nach dem 31.10. eingereicht werden, können vorerst nicht mehr berücksichtig werden. (Stand: 16.10.2022)

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 Art und Umfang der Förderung

Über den ‚Feuerwehr-Topf‘ können ab dem 01. Juli jederzeit und unbürokratisch bis zu 1.000 € für künstlerische Aktionen im öffentlichen Raum beantragt werden. Insgesamt stehen in diesem Jahr bis zu 10.000 € zur Verfügung. Diese Förderung richtet sich an Vorhaben, die einen zeitaktuellen Bezug zu Themen der Stadtentwicklung haben und kurzfristig im öffentlichen Raum von Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt werden.

Der ‚Feuerwehr-Topf‘ soll hier die Möglichkeit bieten, spontan und unmittelbar Ereignisse in der Stadtentwicklung künstlerisch zu begleiten. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die dem Zwecke des FriXfonds entsprechen. Der FriXfonds fördert die Vorhaben mittels finanzieller Zuwendung. Es können bis zu 100% der Kosten eines Vorhabens beantragt werden. Es werden Honorar- sowie Sachkosten gefördert. Eine institutionelle Förderung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte, Höhe und Vergabe der Mittel entscheidet eine unabhängige Jury.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung sind kritisch-künstlerische Interventionen und Projekte im öffentlichen Raum, die sich kreativ mit aktuellen stadtentwicklungspolitischen Themen im Stadtraum von Friedrichshain-Kreuzberg auseinandersetzen und sich temporär oder dauerhaft im Bezirk präsentieren.

Der Bezirk dient dabei als Versuchsraum, in dem lokale und internationale Künstler*innen, Projekte und Initiativen mit ihren Ideen den Prozessen der städtischen Veränderung begegnen. Mit dem Fonds sollen neue Wege der künstlerischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung erprobt und ermöglicht werden.

Künstlerische Auseinandersetzung

Voraussetzung für eine Förderung ist die künstlerische Auseinandersetzung mit einem der folgenden oder einem verwandten Thema im öffentlichen Raum:

  • Verfügbarkeit, Verständnis, Produktion, Aneignung, Nutzung, Aushandlung des „öffentlichen Raums“
  • Spannungsfelder aktueller Stadtentwicklung, z.B. Touristifizierung, Kommerzialisierung, Gentrifizierung, Eventisierung, etc.
  • Sichtbarmachung von verdeckten, marginalisierten und ausgegrenzten Personengruppen und Themen der Stadtgesellschaft (Gleichberechtigung, Diversität, Zugang)
  • Auswirkungen, Wahrnehmungen und Interpretationen von Veränderungen im städtischen Lebensumfeld
  • Besondere, gefährdete, sich verändernde Orte oder Lebenszusammenhänge in Friedrichshain-Kreuzberg
  • Stadtproduktion, Beteiligung und Teilhabe

Die Auseinandersetzung muss in künstlerischer Form geschehen oder durch das künstlerische Werk angestoßen werden. Berücksichtigt werden können Konzepte und Projekte aus allen künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Werke frei zugänglich sind und ihre Umsetzung oder Präsentation im öffentlichen Raum stattfindet. Die Projekte sollen für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erarbeitet und dort präsentiert werden.

Neben künstlerischen Einzelprojekten können und sollen auch Kooperationen unterschiedlicher Akteur*innen aus unterschiedlichen künstlerischen Sparten oder von unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen zu einem Thema oder einem Ort. Ausgeschlossen sind kommerzielle Vorhaben.

Personenkreis/Zielgruppen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, also sowohl Einzelpersonen als auch Vereine, Projektgruppen, Initiativen und projektbezogene Zusammenschlüsse aus diesen Gruppen.

Anträge auf Förderung

Voraussetzung für eine Förderung ist ein formloses Antragsschreiben, das folgende Informationen enthalten muss:

  • Antragsstellende Person(en) oder Institution(en),
  • eine kurze Beschreibung des künstlerischen Vorhabens,
  • sein Bezug zu einer aktuellen Entwicklung sowie zu den thematischen Schwerpunkten des FriXfonds und
  • eine Aufstellung der beantragten Kosten.

Das Bewerbungsschreiben kann per E-Mail unter bewerbung(at)frixfonds.de eingereicht werden. Projekteinreichungen sind ab dem 01. Juli 2022 möglich.

Nachfragen können gerne per E-Mail über kontakt(at)frixfonds.de oder über das Kontaktformular auf dieser Website gestellt werden. Es dauert mitunter ein paar Tage, bis wir antworten können.

Wir freuen uns auf interessante, kritisch-künstlerische Interventionen und Projekte im öffentlichen Raum!

ANföR e.V.